Suchbegriffe

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Ali abbas iraq boy amputated: dies die Suchbegriffe, unter denen Googles Bildsuche nach wie vor einen anschaulichen Eindruck der Taten ermöglicht, für die sich Tony Blair, weiland aktiv an der Seite des vom christlichen Gott berufenen, erleuchteten und zumindest vorübergehend vom Alkoholismus befreiten George W. Bush, heute entschuldigt. Ali Abbas, nunmehr ein junger Mann von 24 Jahren, ist knapp unterhalb der Schultern beidseits armamputiert, dies seit seinem dreizehnten Lebensjahr. Seine Arme hatte ihm eine Sprengladung oder eine Brandbombe bis zur völligen Unbrauchbarkeit verbrannt und verstümmelt, die sich nicht ein suizidaler Rasender um den Leib gebunden, sondern ein Militärpilot oder ein Panzerschütze in Diensten der sog. Koalition der Willigen abgefeuert hatte. Das und die Tatsache, daß Ali Abbas bei demselben Vorgang im Frühjahr 2003 seine beiden Eltern verlor und eine Anzahl weiterer Familienmitglieder, er ferner Verbrennungen von ca. 60 % der Hautfläche erlitt, verdankt er den beiden o.a. Herren und ihren Mittätern, die sämtlich Name, Visage und Adresse haben und die die Maßstäbe von Freiheit und Gerechtigkeit so glaubhaft beschwören wie die Nutte dem Freier die Geilheit (bei denjenigen Damen und Herren, die im nicht übertragenen Sinne der Prostitution nachgehen, entschuldige ich mich für diesen Vergleich).

Tony Blair selbst bekannte sich schon bald nach dem Kapitalverbrechen, es war eins von unzähligen, zu tätiger Reue, zumindest tat er so. Dem kindlichen Opfer seiner Taten wurde alle Heilbehandlung, sei es chirurgische, sei es rehabilitierende, zuteil, und der so jungenhafte Premier ließ sich persönlich über die Heilungsfortschritte, soweit solche möglich waren, unterrichten. BBC veröffentlichte Schaubilder zur geplanten Prothetik, die den Verlust der Gliedmaßen zumindest optisch kompensieren sollte.

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Tony Blair und George W. Bush sind Schwerstkriminelle. Diese Feststellung ist nicht nur naheliegend, angesichts ihrer Taten mag man sie banal nennen, jedenfalls ist sie notwendig: Vorbereitung und Durchführung eines Angriffskrieges, Bildung und Betrieb einer terroristischen Vereinigung (Firmenname: Koalition der Willigen), Mord in einer unbestimmten Zahl von Fällen, ferner schwere Körperverletzung, Raub mit Waffen, Beihilfe zum Mord. Hiervon mag zwecks genauer Konturierung des Anklagevorwurfes und wegen der Rechtskraftfähigkeit eines eventuellen Urteils eine Anzahl bestimmter Taten ausgesucht werden, dies übrigens auch mit Blick auf die Verhandlungsdauer: denn tausende, nein: zigtausende Mordtaten (soviele sind es nun mal) im einzelnen zu ermitteln, anzuklagen und zu verhandeln, könnte dauern. Wo bliebe da die Gerechtigkeit. Und welcher Verhandlungssaal wäre groß genug für die Nebenkläger und ihre Vertreter. Ohnehin kann die Verfolgung einer oder mehrerer einer ganzen Anzahl von Straftaten unterbleiben, wenn ihre Berücksichtigung keinen Einfluß auf das Strafmaß hätte. Vulgo: mehr als lebenslänglich geht nicht. Oder auch, jedenfalls in Texas, insoweit dem Irak vergleichbar: Man hängt nur einmal.

Anklagevorwurf hinsichtlich der Tötungsdelikte wäre Mord, nicht Totschlag. Denn die Begehungsformen waren grausam im Sinne des Mordparagraphen (in Deutschland § 211 StGB), obendrein motiviert durch sog. niedere Beweggründe, nämlich rassistische Mißachtung des Lebens anderer, ferner Habgier (Erdöl, Bodenschätze). Rechtfertigende Gründe für den Angriffskrieg waren nicht ersichtlich, sondern erlogen.

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Für George W. Bush, den der Dalai Lama übrigens als engen Freund bezeichnete, wären die Konsequenzen einer Verurteilung, erfolgten sie in Texas zu den dortigen Bedingungen, Sitten und Gebräuchen, weder neu noch unbekannt. Als Gouverneur dieses Bundesstaates hatte er bis auf eines sämtliche Gnadengesuche zum Tode Verurteilter abgelehnt. In einem Interview hatte er sich über die Todesnöte der Antragstellerin Karla Faye Tucker lustig gemacht, er äffte ihren Bittstellerhabitus per Stimmlage und fratzenhaft verzerrter Mimik nach. Seine Empfindsamkeit in Stilfragen, die er gewiß nicht bei dieser, aber bei anderer Gelegenheit offenbarte, fände Berücksichtigung.

Anders als Saddam Hussein, dessen Hinrichtung er als wenig formbewußt bezeichnet hatte und sich insgesamt stilvoller gewünscht hätte (ein lesenswerter Artikel in der New York Times vom 16.01.2007 spricht von „execution etiquette“), würde er in Texas klinisch rein und weitestgehend schmerzfrei exekutiert, dies incl. geistlichem Beistand. Letzterer würde auch gewährt, falls die Hinrichtung in Vollzug einer militärgerichtlichen Verurteilung erfolgte. Allerdings wären dann entweder das Peloton oder der Strang das Mittel der Wahl. Mängeln der Form, wie sie die Hinrichtung Saddam Husseins  kennzeichneten, wäre in jedem Falle vorgebeugt.

Eine Ausführungsverordnung der US-Armee aus dem Jahre 1947 zählt für die Hinrichtungsvariante des Hängens tabellarisch das Verhältnis zwischen Körpergewicht und Fallhöhe auf, dessen Beachtung dafür sorgt, daß anders als in einer Reihe von Fällen im Irak der Kopf nicht vom Rumpf getrennt wird, kaum daß sich unter beiden die Falltür öffnet und der Schwerkraft freie Bahn läßt. Als Daumenregel mag die Gleichung gelten: je höher das Körpergewicht (was in den USA häufiger vorkommen mag, Übergewicht ist ein nationales Phänomen), desto geringer die für Genickbruch und Abschnürung der Arterien notwendige Fallhöhe. Umgekehrt gilt, daß Leichtgewichte, die Tabelle beginnt bei 120 Pfund (ca. 54 kg) oder weniger, sozusagen einen längeren Anlauf brauchen, bis der Körper die notwendige Fallgeschwindigkeit erreicht, deren abrupte Bremsverzögerung den angestrebten Taterfolg gewährleistet.

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Die Vorschrift legt weiter nahe, daß der Hinrichtung durch den Strang eine Art Generalprobe vorausgehen solle, und zwar innerhalb von 24 Stunden vor der eigentlichen Aufführung. Hierzu komme ein Sandsack oder ein vergleichbarer Gegenstand, dessen Gewicht dem des Verurteilten entsprechen solle, in Betracht. Damit werde die ordnungsgemäße Funktion von Galgen, Falltür und Schlinge gewährleistet.

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Es lohnt nicht, den beiden Verbrechern den Strang oder das Erschießungskommando an den Hals zu wünschen; anders läge der Fall, könnte man mit ihrer Hinrichtung auch nur eines ihrer unschuldigen Opfer wieder lebendig machen oder einem Verstümmelten die Gliedmaßen oder auch die Sehfähigkeit oder beides zurückgeben. Der Verlust des Augen-lichts gehört übrigens ebenfalls zu den häufigeren sog. Kollateralschäden, die auch nicht etwa nur erwachsene Opfer treffen. Das einschlägige Bildmaterial, von Reportern gefertigt und der Welt zum Beweise vorgelegt, zeigt auch kleine Mädchen und kleine Jungen mit Verbänden auf den zerschossenen oder ausgebrannten Augenhöhlen.

Sollen sie also leben, der ehemalige Präsident und der ehemalige Premier. Nicht hoch, aber lang. Aus Respekt vor der Wahrheit und dem Gesetz sollten sie es aber zu den Bedingungen lebenslanger Inhaftierung tun, dies im Bewußtsein einer grinsenden und vom Alkohol geförderten Schamlosigkeit bei dem einen und einer köterhaften Servilität bei dem anderen. Und jeden Tag und Nacht für Nacht mögen die Bilder ihrer Taten und ihrer Opfer bei ihnen sein.

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Straffrei bleibt eine Gehilfin, eine Mitwirkende an jener Propaganda der erlogenen Massenvernichtungswaffen, die dem Massenmord vorausging. In einem Gastbeitrag, den die Washington Post am 20. Februar 2003 veröffentlichte, äußerte die Verfasserin, Frau Dr. Angela Merkel, damals Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, die Regierung Schröder/Fischer spreche mit ihrer Ablehnung einer Beteiligung am Überfall auf den Irak nicht für die Mehrheit der Deutschen. Kriegerische Intervention dürfe nicht von vornherein ausgeschlossen werden, so die Gastautorin, die sich begründete Hoffnung machte, bald bei Hofe, dh im Weißen Haus vorsprechen zu dürfen. Wörtlich schrieb sie: „…the danger from Iraq is not fictitious but real.“ Damals war das eine glatte Lüge. Wahr sind ihre Folgen bis auf den heutigen Tag.

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