Ein triebkranker Heuler, geschundener halbwüchsiger Herkömmling aus einer vormittelalterlichen Gesellschaft samt entsprechender Bräuche, angelangt in einer Gesellschaft, die er nicht begreift und zu hassen beginnt, der also geht mit Axt und Messer auf Fahrgäste eines Regionalzuges los und verletzt sie schwer. Dann ergreift der feige Lump die Flucht und kommt nicht weit.
Frau Künast MdB ist sogleich zur Stelle und schreitet zum militärisch knappen Verhör (längere sind auf Twitter nicht möglich), freilich nicht des Täters, denn der ist tot, sondern der am Einsatz beteiligten Polizisten. Warum konnte ein gefährlicher Straftäter, der mit Axt und Messer auf die Beamten wie zuvor auf die Zugpassagiere losging, nicht „angriffsunfähig geschossen werden“? Weiß Gott, die Frage muß gestellt werden, jedenfalls wenn man die Tatsache ignoriert, daß die Polizisten ihn ganz und gar „angriffsunfähig geschossen“ hatten. Und sollte Gott allein die Antwort kennen: Zu hoffen wäre, daß er sie bald veröffentlicht und Renate Künast MdB sie hört und begreift.
Noch etwas: Warum heißt „Twitter“ eigentlich nicht „Barker“ oder „Yelper“, vom englischen to bark = bellen oder to yelp = hecheln, kläffen? Und warum hat Twitter keine (um das saudumme Kürzel zu verwenden) „App“, die bei der Zeichensetzung hilft und die blamabelsten Fehler gnädig vermeiden hilft? Zum Beispiel diesen hier:
„Tragisch und wir hoffen für die Verletzten. Wieso konnte der Angreifer nicht angriffsunfähig geschossen werden???? Fragen!“ (Wortlaut und Zeichensetzung unverändert übernommen).
Tragisch ist leider vieles, unter anderem auch, daß Frau Künast außerstande scheint, einfach mal ihren Rand zu halten. Ihr selbst und ihrem Renommee, das keinesfalls auf ihren Kenntnissen und ihrem Gebrauch der deutschen Sprache beruhen kann, täte das am besten und fände weithin energischen Zuspruch.
Zudem unterbliebe die eilig hingerotzte („Tragisch und wir hoffen…„) und die Betroffenen beleidigende Pflichtübung einer behaupteten Anteilnahme.
Danke, aquadraht, für die durchdachte Stellungnahme. Natürlich ist zu fragen, ob den SEK-Leuten tatsächlich keine andere Wahl blieb, als den Täter zu erschießen. Und natürlich ist die Todesstrafe abgeschafft, was sich sogar bis zu Frau Künast herumgesprochen hat. Ob aber die Erschießung des Täters eine Maßnahme der Gefahrenabwehr war oder eine Hinrichtung, bedarf der Untersuchung. Angesichts des Tatherganges, soweit bis dato bekannt, ist weder das eine noch das andere auszuschließen, ebensowenig, ob für die eine oder andere Variante eine Vermutung spricht. Frau Künast scheint eine Hinrichtung zu vermuten.
Der Täter war mit einiger Wahrscheinlichkeit das, was Psychologen als „geballte Ladung“ be-zeichnen, dh als äußerlich über lange Zeit unauffällig, duldsam und still, in der eruptiven Entladung sadistischer Rachewünsche indes rasend entgrenzt. Auch deshalb halte ich Axt und Messer nicht nur für „Symptome“, sondern eben auch für Tatwaffen – und was für welche. Und beim „Davonlaufen“ hatte der Täter immerhin noch eine Spaziergängerin attackiert, dies mit dem Beil, mit dem er ihr schwerste Verletzungen im Gesicht beigebracht hatte.
Reine Hypothese – wer mag, darf auch sagen: Spekulation – wäre die evtl. Annahme seitens der beteiligten SEK-Leute, der Täter sei womöglich nicht nur („nur“) mit Axt und Messer bewaffnet gewesen, sondern auch, was bei bestimmten Tätertypen nun doch schon öfters vorgekommen ist, mit Sprengstoff. Aber auch das wäre wie gesagt Gegenstand der Untersuchung, von der wir (mit mehr oder weniger Realismus) hoffen wollen, daß sie umfassend und unvoreingenommen erfolgen möge. Die Lektüre des Untersuchungsberichtes mag zudem die Vorteile bescheren, die unsere englischsprachigen Mitmenschen als the benefit of hindsight bezeichnen.
Natürlich – nur das noch – gilt es, sich einer spontanen Wallung bewußt zu bleiben, die in Worte gefaßt lauten würde: der Dreckskerl hat bekommen, was er verdiente. Daß daraus kein Applaus für den kurzen Prozeß zu folgen hat, versteht sich von selbst.
Wenn ich dem Ganzen doch eine zweite Überlegung widmen darf: Gewiss ist Frau Künast nicht unbedingt eine Sympathieträgerin, ihr Charme wird bestenfalls durch die schwarze Null Schäuble unterboten. Und sicher sind ins Netz defäzierte „Kommentare“ auf dem halbdementen „Medium“ Twitter, auch noch mit mehrfachen Satzzeichen, die in den unsterblichen Worten des verstorbenen Terry Pratchett „a sure sign of a diseased mind“ sind, mehr als geeignet, diesen Eindruck noch zu verstärken. Entsprechend gross war die im Jargon der Zeit als shitstorm bezeichnete Reaktion auf ihre dahingeworfene Äusserung.
Über Twitter gibt es nicht viel zu sagen, es ist Werbung, „Hype“ und schlichter Unbildung der Nutzer dieses „Dienstes“ zu verdanken, dass eine so grosse Herde sich auf ihn getrieben fühlt. Gewiss kann man darauf schnell kurze Nachrichten im Telegrammstil absetzen, was man seit jeher auf IRC konnte, ohne einem US-Konzern Verbindungsdaten preiszugeben. Aber nun hat sich diese Unsitte, ähnlich Facebook und Google-Accounts, verbreitet, so sei es drum, mag die Herde dort grasen und ihre Personendaten zum Weiterverkauf fallen lassen.
Aber zurück zum Geschehnis: ein 17jähriger, durch welche Motive immer getrieben (eine IS-Fahne überzeugt so wenig wie eine mit dem Hakenkreuz, sie ist nicht minder Symptom als Axt und Messer), geht auf seine Mitmenschen los, verletzt sie schwer, läuft davon, als es für ihn bedrohlich zu werden scheint. Die Polizei wird gerufen. Der Täter kommt in Kontakt mit Polizisten, vermutlich (gesichert ist das nicht) greift er an. Er wird mit einer Mehrzahl von Schüssen, 4 davon dem Vernehmen nach tödlich, niedergestreckt.
Nun ist die Todesstrafe in der BRD durch Verfassungsgebot abgeschafft. Das menschliche Leben, auch eines Straf- und Gewalttäters, steht unter dem Schutz dieser Verfassung, insbesondere Art.1 folgende. Es ist daher nicht trivial, ein Menschenleben zu beenden.
Das Notwehrrecht ist unbestritten, weswegen die Frage (ohne drei Fragezeichen) bedeutsam ist, in welcher Situation die Schüsse gefallen sind. Wenn sich jemand mit Axt und Messer auf andere Menschen stürzt, ist es angemessen, diesen Angriff zu stoppen, egal ob mit Knüppel oder Schusswaffe. Und in einer solchen Situation sind feinsinnige Überlegungen fehl am Platze.
Andererseits sind SEK speziell ausgebildete Polizeieinheiten. Sie verfügen über eine Vielzahl von nichttödlichen, aber gleichwohl effizienten Einsatzmitteln wie Schlagstöcke und -stangen, Tränengas, Taser, Fangnetze, und Verteidigungsmittel wie Schutzanzüge und Körperschilde, die mit Axt und Messer schlicht nicht zu durchdringen sind. Sie sollen auch in der Lage sein, einen ausgerissenen wütenden Bullen (gemeint ist der bos primigenus taurus männlichen Geschlechts, nicht ein Kollege der Einsatzkräfte) ohne Blutbad einzufangen und einzusperren. Und da sie diese Mittel haben, mit denen sie auch verwirrte Fremd- und Selbstgefährder zur Raison bringen können, haben sie auch die Pflicht, diese so einzusetzen, dass ein Minimum an Gewalt und Schaden durch den Einsatz entsteht.
Soweit der jugendliche Täter auf überraschte einfache Dorf- oder Einsatzpolizisten gestossen ist und diese sich ihre Haut erwehrt haben, ist nichts weiter zu sagen. Die Beamten haben zunächst die Gesellschaft, und damit auch sich, zu schützen, und wenn dies in der Situation mit der Schusswaffe erfolgte, hat der Axtschwinger Pech gehabt. Wenn dagegen SEK im Einsatz waren, und aus der Tatlage klar war, dass es sich um einen eher jugendlichen, nur mit Hieb- und Stichwaffen bewaffneten Täter handelte, liegt ein Einsatzversagen vor.
Frau Künast hat, wie ich las, in einer Fernsehsendung zu den Vorwürfen Stellung genommen und sich dabei auf die Verfassungsprinzipien berufen. Hier kann ich ihr nicht widersprechen. Zu schnell wird in so einem Falle kurzer Prozess gerufen. Insofern sind selbst die drei Fragezeichen und die Nutzung von Twitter fast entschuldbar.