Unter Aufsehern

So gering meine Sym­pa­thien für einen volk­haft reak­tio­nä­ren Katho­li­zis­mus sind, so sehr ich man­che Äuße­run­gen und Absich­ten pol­ni­scher Poli­ti­ker in die­sen Tagen für bedenk­lich halte: EU-Volks­kom­mis­sar Oettin­ger scheint mir am aller­we­nig­sten beru­fen, sich zu Wort zu mel­den. Er will, und man mag es nicht glau­ben, Polen “unter Auf­sicht stel­len”.

Unge­zo­gen und undank­bar gibt sich diese Nation. Deut­sche Beauf­sich­ti­gung der pol- nischen Gaue ein­schließ­lich einer aktiv sank­tio­nie­ren­den Ver­hal­tens­kon­trolle mit sehr dra­sti­schen Fol­gen für die pol­ni­sche Bevöl­ke­rungs­zahl ist schon wie­der ein paar Jahr­zehnte her, in deren Ver­lauf es offen­bar zu lax her­ging. Da wird es Zeit. Ein stren­ges Macht­mit­tel, das die Polen noch nicht ken­nen, sind Oettin­gers man­gel­hafte Kennt­nisse der eng­li­schen (wie übri­gens auch der deut­schen) Spra­che, deren Voka­bu­lar die­ser oder jener Refe­rent zusam­men­ge­stellt haben mag und deren Pho­ne­tik er Hörer­krei­sen zuge- mutet hat, die dafür unser Mit­ge­fühl ver­die­nen. Vor dem Klang sei­ner Beleh­run­gen, egal ob schwä­bisch oder eng­lisch (den Unter­schied ebnet er bequem ein), dürfte ein musi­ka­lisch gebil­de­tes Volk, das Fre­de­ric Cho­pin zu sei­nen Söh­nen zählt, schrei­end davon­lau­fen, soweit es sich nicht auf seine Tra­di­tion des Wider­stands gegen Besat­zer diver­ser Abkunft besinnt und Herrn Oettin­ger mit ein paar Maul­schel­len zur Besin­nung bringt.

Kaum aus­sichts­reich wäre der Ver­such, ihn über den histo­ri­schen Kon­text zu beleh­ren, vor dem man seine Wort­wahl und seine Absich­ten zu sehen hat. Denn Oettin­ger hat Erfah­rung in rück­wir­ken­der Geschichts­op­ti­mie­rung, nen­nen wir es ein­mal so. Den nach einem lan­gen und (womit auch immer) erfüll­ten Leben ver­stor­be­nen Hans Karl Fil­bin­ger hatte er per Lei­chen­rede zum Geg­ner der Nazi-Regimes umge­stal­tet. Der hatte neben ande­ren üblen Taten als Mili­tär­staats­an­walt 1945 die Todes­strafe wegen Deser­tion gegen einen Mari­ne­sol­da­ten bean­tragt und nach dem Urteil, das sei­nem Antrag ent­sprach, sich selbst umge­hend zum Voll­streckungs­lei­ter bestellt und die Exe­ku­tion per­sön­lich beauf­sich­tigt. Das Land­ge­richt Stutt­gart bemerkte mit Urteil vom 13.07.1978 (ich zitiere aus der Erin­ne­rung): “Die Kam­mer konnte auch kei­nen Rechts­satz aus­fin­dig machen, der es den Ange­hö­ri­gen der Mili­tär­straf­ge­richts­bar­keit, soweit sie ankla­ge­ver­tre­tende Funk­tio­nen aus­üb­ten, zur Pflicht gemacht hätte, der Voll­streckung von Todes­ur­tei­len per­sön­lich bei­zu­woh­nen.”

Fil­bin­ger gefiel sich als Auf­se­her, und wie es scheint, gefiel ihm, was er sah. Viel­leicht machte ihn gerade das dem Auf­se­her und Lei­chen­red­ner Oettin­ger wenn nicht ver­wandt so doch sym­pa­thisch.

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1 Antwort auf Unter Aufsehern

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