Die gar nicht so kleine Idiotie zwischendurch, ein übles Häppchen aus dem Sortiment Karriere und Provinz, liefert ein grüner Bürgermeister. Boris Palmer heißt er, und die Hälfte der Tübinger Wahlberechtigten, nein: der Wähler hat ihn gewählt. Auf seiner website schreibt er froh: was er mit Tübingen „vorhabe“.
Unlängst beim Volksfest hatte er sich geärgert und war tätlich geworden. Und zwar gegen eine Dame, die hatte ihm Kaffee übers Jackett geschüttet. Sie sagt, und Zeugen bestätigen es: versehentlich. Er sagt: tätlich sei er nicht geworden und führt wörtlich aus: „Ich habe niemanden gehauen. Allerdings wurde ich in eine Auseinandersetzung hineingezogen, deshalb habe ich von den polizeilichen Vollzugsrechten Gebrauch gemacht, die ich mir als Oberbürgermeister habe geben lassen, und die Frau festgehalten“.
Wie denn, wie denn: Polizeiliche Vollzugsrechte? Die haben es weiß Gott in sich und reichen bis zum Schußwaffengebrauch. Daß auch der leichteste unmittelbare Zwang seine Rechtfertigung allein aus einer sog. polizeilichen Lage erfährt, also einer mit anderen Mitteln nicht zu behebenden Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, sollte auch bei mittlerer Intelligenz einleuchten. Die wollen wir dem Tübinger OB keinesfalls unterstellen, Sprachvermögen noch viel weniger.
Der grüne Weg zur Würde: ist man OB, läßt man sich polizeiliche Vollzugsrechte „geben“. Wie soll man sich das vorstellen? Gibt es die auf Antrag? Mit Urkunde und Verleihungsakt, Uniformprobe und Blasmusik? Und einer Hundemarke in grün?
Angesichts des Tathergangs, soweit bis dato ermittelbar, bezweifle ich, daß er sich auch an einen männlichen Besucher der Veranstaltung, wäre dem ein gleiches Mißgeschick passiert, herangetraut hätte. Denn der hätte in Vollzug der Notwehrrechte, die das Strafgesetzbuch jedem Bürger verleiht, dem grünen Bengel ein paar kräftige Ohrfeigen verpaßt.