Das Zeigen des mittleren Fingers als polizeiliche Lage im sächsischen Clausnitz

Sowas geht natürlich nicht: „Ein junger Flüchtling habe die Protestierenden durch das Zeigen des Mittelfingers provoziert, auch sei die Menschenmenge aus dem Bus heraus gefilmt worden.“ Da muß die Menschenmenge ja skandieren: Wir sind das Volk. Und sächsisches deutsches Ordnungsdenken kann da gar nicht anders, es muß sich im energischen Polizeigriff äußern, der sich gegenüber einem Vierzehnjährigen besonders energisch anwenden läßt, damit der Bengel gleich weiß, wo er hingeraten ist, nämlich in einen ganz besonderen Landstrich Deutschlands, und der heißt Sachsen. Da trifft man häufiger als anderswo die Sorte, die über Jahrzehnte vor jeder Visage von Parteisekretär buckelte, sich mit bunten Fähnchen alias Winkelementen ausstatten und zum Schwenken abkommandieren ließ, die Befehle von jedem käsigen HO-Kellner entgegennahm und befolgte und die heute ihr Mütchen an den eben Entronnenen kühlt.

Und diese Sorte „aus dem Bus heraus“ zu filmen, geht natürlich zu weit. Es könnten ja Porträts in Umlauf geraten, bei deren Anblick dem Betrachter speiübel wird. Gleiches könnten Tonmitschnitte vom heiseren Bellen und Meckern der völkisch geilen Meute bewirken. Da sei das Recht am eigenen Bild davor, was zwar nicht einschlägig ist, wenn eine Horde zum Sujet wird, aber auf solche Feinheiten kann man in Sachsen nicht eingehen. Und der Chemnitzer Polizeipräsident Uwe Reißmann, den ich im Unterschied zu verschiedenen Gesprächspartnern vom heutigen Tage nicht für einen Blödian halte, sondern für fachlich überfordert, gibt eine Probe seines Fachverstandes wie auch seines Sprachvermögens, wenn er auf der Pressekonferenz vom 20.02. wörtlich äußert: „Die Lage verschärft sich, als aus dem Bus heraus die Protestierenden gefilmt werden und in der Folge von einem Jungen und einer Frau provozierend gestikuliert wird, und zwar mit dem Zeigen des Stinkefingers. Um die Situation zu beruhigen, wird der Junge aus dem Bus in die sichere Unterkunft gebracht. Für diese Maßnahme macht sich einfacher unmittelbarer Zwang notwendig.

Der dem Pack erspart bleibt, denn es handelt sich nicht um Pack, nicht um ein nieder- trächtiges Gesindel, nicht um die gellende Schlagetot-Gemeinheit im Kollektiv, sondern, Präsident Reißmann hat sie klar vor Augen, um: „Protestierende“, denen jede Verschärfung der Lage denkbar fernliegt. Solche versteht er aus ganzem, aus polizeilich vertieftem Herzen. Sage noch einer, die Polizei in Sachsen habe keins.

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